Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Die Anträge sind am 12.04.2021 eingegangen, die Ratssitzung findet am 24.06.2021 statt. Die Anträge werden deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.05.2021 gestellt.
Nach Beratung.
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