Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 24.09.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/061). Diese erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis einschl. 04.12.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 30.10.2020 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat beanstandet, dass in der textlichen Festsetzung Nr. 1 Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Warensortimenten gemäß der regionalen Sortimentliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) 2018 für den Großraum Braunschweig nicht ausgeschlossen sind. Der ausgelegte Planentwurf musste daher nach der Auslegung und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um die Ziffern 1 d) – f) in den textlichen Festsetzungen ergänzt werden. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren demzufolge gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut einzuholen. Da durch die Änderung bzw. Ergänzung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, wurde die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt und gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die hierzu eingegangenen Anregungen und Bedenken sind ebenfalls mit einem Beschlussvorschlag versehen und in der Anlage beigefügt.
Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.
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