Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/017  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3-2 Tabelle TÖB  
4a-3 B-Plan komplett  
4a-3 Tabelle TÖB  
10-1 B-Plan-PLZ-TF  
10-1 Begründung  

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In seiner Sitzung am 24.09.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/061). Diese erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis einschl. 04.12.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 30.10.2020 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat beanstandet, dass in der textlichen Festsetzung Nr. 1 Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Warensortimenten gemäß der regionalen Sortimentliste des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) 2018 für den Großraum Braunschweig nicht ausgeschlossen sind. Der ausgelegte Planentwurf musste daher nach der Auslegung und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um die Ziffern 1 d) – f) in den textlichen Festsetzungen ergänzt werden. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren demzufolge gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut einzuholen. Da durch die Änderung bzw. Ergänzung des Entwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt waren, wurde die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt und gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die hierzu eingegangenen Anregungen und Bedenken sind ebenfalls mit einem Beschlussvorschlag versehen und in der Anlage beigefügt.

 

Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage. 

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu und beschließt rückwirkend die erneute Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 Tabelle TÖB (564 KB)      
Anlage 2 2 4a-3 B-Plan komplett (2562 KB)      
Anlage 3 3 4a-3 Tabelle TÖB (481 KB)      
Anlage 4 4 10-1 B-Plan-PLZ-TF (1675 KB)      
Anlage 5 5 10-1 Begründung (1150 KB)