Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Eheleute Simm beabsichtigen auf dem östlichen Teil des Grundstückes „Zum Fuchsloch 10“ in der Ortschaft Stedum-Bekum, das sich im Eigentum der Eltern (bzw. Schwiegereltern) befindet, ein Wohngebäude zu errichten. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Peine ausplanungsrechtlichen Gründen negativ beurteilt. Aus diesem Grund haben die Eheleute am 23.11.2020 den anliegenden Antrag gestellt.
Um die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens herzustellen, ist es möglich eine sog. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles aufzustellen.
Die Kosten für das Planverfahren sollten von den Begünstigten getragen werden.
Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
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