Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/016  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Zum Fuchsloch" in der Ortschaft Stedum-Bekum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-00
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
18.03.2021           
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren) abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Simm  
Zum Fuchsloch_Gebietsabgr  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Eheleute Simm beabsichtigen auf dem östlichen Teil des Grundstückes „Zum Fuchsloch 10“ in der Ortschaft Stedum-Bekum, das sich im Eigentum der Eltern (bzw. Schwiegereltern) befindet, ein Wohngebäude zu errichten. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Peine ausplanungsrechtlichen Gründen negativ beurteilt. Aus diesem Grund haben die Eheleute am 23.11.2020 den anliegenden Antrag gestellt.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens herzustellen, ist es möglich eine sog. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles aufzustellen.

 

Die Kosten für das Planverfahren sollten von den Begünstigten getragen werden.

 

Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Zum Fuchsloch“ in der Ortschaft Stedum-Bekum aufgestellt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Die Planungskosten haben die Antragssteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 6.500

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 50.000

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

ca. 6.500

bei Sachkonto

3488001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Simm (345 KB)      
Anlage 2 2 Zum Fuchsloch_Gebietsabgr (269 KB)