Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Kleines Siek“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das kommende Jahr geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet. Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Kleines Siek“ abgelöst werden. Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5% pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet. Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 50,14 €/m². Für die Baugrundstücke sollten 105,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden. Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen. Die Baugrundstücke werden den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind ("Windhundprinzip") mit folgenden Einschränkungen: 1. Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben. 2. Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen. 3. Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken. Da für die Abfallentsorgungsfahrzeuge keine andere Wendemöglichkeit als auf einem Grundstück am südlichen Rand des Plangebietes besteht, muss hierfür ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde verbleiben, so dass bis zur Erweiterung des Baugebietes nur 16 Plätze verkauft werden können. Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, sollte eine Bebauungsauflage von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern vereinbart werden. Der Vermessungsauftrag sollte an das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Matthias Gäbler in Peine vergeben werden. Zur Bereitstellung der Bauplätze ist es erforderlich, eine asphaltierte Baustraße und die Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Der Verband wird den Auftrag für die Ingenieurleistungen hierfür an die Ing.-Büro Richter GmbH erteilen, da das Planungsbüro bereits umfangreiche Voruntersuchungen auch hinsichtlich der geplanten Erneuerung des RW-Kanals in den angrenzenden Straßen durchgeführt hat. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde Hohenhameln den Auftrag für die Planungsleistungen zum Straßenbau ebenfalls an die Ing.-Büro Richter GmbH erteilen. Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen
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