Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Vermarktung von 49 Baugrundstücken im Baugebiet „Am Schildbaum“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das kommende Jahr geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet. Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Am Schildbaum“ abgelöst werden. Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5% pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet. Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 54,94 €/m². Die Kosten für die Straße „Ackerrain“ und die Verkehrsanbindung an die K 35 sind in der Ablöseberechnung nicht enthalten, da diese einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen. Für die Baugrundstücke sollten 130,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden. Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen. 1. Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben. 2. Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen. 3. Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken.
Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, sollte eine Bebauungsauflage von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern vereinbart werden. Der Vermessungsauftrag sollte an das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Tobias Jankowski in Peine vergeben werden. Zur Bereitstellung der Bauplätze ist es erforderlich, zunächst die Verlängerung der Straße „Ackerrain“ und die Verkehrsanbindung an die K 35 herzustellen. Anschließend ist die asphaltierte Baustraße und die Straßenbeleuchtungsanlage in dem Baugebiet zu errichten. Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen. Der Auftrag zur Erstellung der Planung und der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung sollte der Ing.-Büro Richter GmbH erteilt werden, die bereits Voruntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt hat.
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