Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 21.09.2020 eingegangen, in der Ratssitzung am 24.09.2020 wurde keine Dringlichkeit festgestellt, die nächste Ratssitzung findet am 10.12.2020 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.10.2020 gestellt.
Nach Beratung.
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