Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die gemeindeeigene Sporthalle in der Ortschaft Mehrum wurde 1971 gebaut. Auf Grund des Alters soll die Halle energetisch saniert werden. Das bedeutet, dass hier eine Fassadensanierung mit einer Dämmung durchgeführt wird und die Fenster am ganzen Gebäude auf den Stand der Technik ersetzt werden. Des Weiteren muss in der Sporthalle die Lüftung inklusive Wärmeleitung erneuert werden. Ebenfalls sind Deckenheizstrahler aus Aluminium in sämtlichen Bereichen der Halle vorgesehen. Die Lüftungsanlage und die Wärmeleitung sind so alt wie das Gebäude. Eine Reparatur der Anlage wird derzeit nur provisorisch durchgeführt, da es keine Ersatzteile mehr gibt. Auf dem Flachdach muss im Zuge der Dämmarbeiten der Attikabereich erneuert werden. Eine Komplettsanierung des Daches ist energetisch nicht notwendig. Aufgrund aktueller Hygienevorgaben sollten außerdem die kompletten Sanitäranlagen ersetzt werden, so dass auch die Wand- und Bodenbeläge in den Sanitärräumen zu erneuern sind. Die vom Architekturbüro Aselmeier und der Ingenieurgruppe HSK geschätzten Gesamt-kosten für die o.g. Maßnahmen betragen ca. 1.800.000 €.
Das Projekt muss bis zum 30. Oktober 2020 bei dem Projektträger Jülich vorgelegt werden, um noch an der Förderung teilzunehmen. Hierfür gibt es u.a. folgende Rahmenbedingungen, die von der Gemeinde Hohenhameln einzuhalten sind: Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindefrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem tragen die Projekte in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen. Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich 55 %. Sollte die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage bestätigen, beträgt der Eigenanteil 10 %. Der Landkreis Peine kann derzeit keine Haushaltsnotlage der Gemeinde Hohenhameln bescheinigen.
Nach Beratung
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