Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/068  

 
 
Betreff: Zweite Aktualisierung des mehrjährigen Straßenbauprogrammes 2019-2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
21.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Straßenbauprogramm 2019-2023 3. Beschlussvorlage 08.09.2020  

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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 05.12.2018 das Straßenbauprogramm 2019 – 2023 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/084). Dieses Programm wurde mit Ratsbeschluss vom 27.06.2019 erstmalig aktualisiert (siehe Vorlage Nr. 2019/053). Das Programm sollte aus verschiedenen Gründen wie nachfolgend beschrieben erneut geändert werden.
 

Die Förderung der geplanten Dorfentwicklungsmaßnahme in Equord „Erneuerung der Straßenräume Mehrumer Weg und Lindenstraße“ (siehe Vorlage Nr. 2019/032) wurde von der Förderbehörde abgelehnt. Die Verwaltung plant eine erneute Antragsstellung zum diesjährigen Stichtag 15.10.2020.

Aufgrund der Absage der o.g. Dorfentwicklungsmaßnahme und dadurch freiwerdender Kapazitäten sowie finanzieller Mittel sollte die Straße „Hoher Weg“ (westlicher Teilbereich), Ortschaft Hohenhameln, vorgezogen werden. Der Planungsauftrag sollte an das Ing.-Büro Metzing, Seesen, erteilt werden, das bereits die Kostenschätzung vorgenommen hat. Die Kosten der geplanten Baumaßnahme (Vollausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen) werden ca. 900.000 € brutto betragen. Die Entwurfsplanung wird mit dem Ortsrat Hohenhameln noch abgestimmt. Die Sanierung des „Hohen Weges“ soll anschließend öffentlich ausgeschrieben und an den Bieter mit dem günstigsten Angebot vergeben werden.


Aufgrund der Erfahrungen des Verlaufes der letzten Dorfentwicklungsanträge sollte die Straße „Bäckerbrink“ in Soßmar nicht als Dorferneuerungsmaßnahme beantragt werden, da die Erfolgsaussichten schlecht sind. In Folge dessen sollte ein grundhafter Neubau für die genannte Straße aus Kostengründen und in Hinblick auf die geringe Bedeutung nicht in Betracht kommen. Die Verwaltung sieht nunmehr eine Sanierung in Form einer Deckschichterneuerung dort vor.


Die gleichen ungünstigen Rahmenbedingungen gelten für die Straße „Am Kuhteich“ in Equord. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen grundhaften Sanierung ist dort nun eine Unterhaltungsmaßnahme vorgesehen.


Es würde sich außerdem eine Verschiebung der geplanten Ausführungsjahre von einzelnen Maßnahmen in dem aktualisierten mehrjährigen Straßenbauprogramm ergeben (siehe beigefügten Entwurf vom 08.09.2020). Es wird darauf hingewiesen, dass es z. B. durch die Ablehnung von beantragten Fördermitteln weiterhin zu Verschiebungen kommen kann.

 

 

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1. Das beigefügte zweite aktualisierte mehrjährige Straßenbauprogramm der Gemeinde Hohenhameln für die Jahre 2019 - 2023 wird beschlossen.
 

2. Die Erneuerung der Straßenräume „Mehrumer Weg“ und „Lindenstraße“, Ortschaft Equord wird erneut im Rahmen der Dorfentwicklung zum diesjährigen Stichtag 15.10.2020 beantragt.
 

3. Die Sanierung des westlichen Bereiches der Straße „Hoher Weg“ bis zum bereits erneuerten Abschnitt wird unter vorheriger Anhörung des Ortsrates Hohenhameln in Form einer grundhaften Erneuerung von Fahrbahn und Nebenanlagen ausgeführt. Den Planungsauftrag erhält das Ing-Büro Metzing, Seesen. Die Bauleistung wird ausgeschrieben und an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
 

4. Die Straßenbaumaßnahme im „Bäckerbrink“, Ortschaft Soßmar, ist in Form einer Deckschichterneuerung durchzuführen. Ein entsprechender Ausführungsauftrag ist zu erteilen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 100.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

           1.800.000

bei Produkt

541100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

2.650.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

1.500.000

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

1.500.000

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

Teilweise ggf. Fördermittel

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenbauprogramm 2019-2023 3. Beschlussvorlage 08.09.2020 (80 KB)