Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/045  

 
 
Betreff: Errichtung und Betrieb einer weiteren Kindertagestätte in der Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der aktuelle Bedarf an Kita-Plätzen für die Gemeinde Hohenhameln ist den politischen Gremien mehrfach, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur in der Sitzung am 16.06.2020 mitgeteilt worden. Demnach umfassen die Wartelisten für das künftige Kita-Jahr 2020/21 im Bereich der Krippen 26 und im Bereich der Kindergärten 27 Kinder. Eine Bedarfsberechnung war dem Protokoll des VA vom 03.03.2020 angehängt.

Zur Abdeckung des Bedarfs ist deshalb die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte mit je zwei Krippen- und Kindergartengruppen erforderlich.

Dafür sind in den Haushaltsplan 2020 Mittel für den Grundstückserwerb in Höhe von ca. 300.000 Euro und die Errichtung in Höhe von 2.500.000 Euro – von denen 2.450.000 Euro mit einem Sperrvermerk versehen sind – eingestellt.

Um den hohen Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen schnellstmöglich auffangen zu können, liegt eine Eilbedürftigkeit vor. Die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.06.2020 soll wegen der Dringlichkeit ohne vorhergehende Beteiligung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur erweitert werden.

Eine Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und der zentralen Vergabestelle hat ergeben, dass als Vergabeverfahren eine freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb geeignet ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

In der Ortschaft Hohenhameln wird eine weitere Kindertagesstätte mit jeweils zwei Krippen- und Kindergartengruppen errichtet und betrieben.

Der Sperrvermerk über die Haushaltsmittel von 2.450.000 Euro bei Investition IV36511601 wird aufgehoben.

Das Vergabeverfahren wird als freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftrag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt.

Die Auswahl des Trägers ist gleichzeitig vorzunehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 2.800.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

           ca.300.000 €     

2.500.000 €

 

bei Produkt

bei Produkt

 

111600

365116

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

403.000

bei Produkt

365116

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Folgekosten sind abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und dem zu erwartenden Defizit des künftigen Betreibers.

Die im Haushaltsplan vorgesehene Gegenfinanzierung von 307.800 Euro für 2021 bezieht sich noch auf eine überholte Planung aus dem Vorjahr, die von zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe ausgegangen ist; bei den beiden Krippengruppen wurde von der nachrangigen Förderung es Landkreises Peine ausgegangen, die nach Einführung der neuen Förderung des Landes voraussichtlich nicht zum Tragen kommen wird.