Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2018/021). Zwischenzeitlich wurden weitere Gespräche hinsichtlich der Planänderung mit den Grundstückseigentümern geführt, wodurch sich eine Anpassung des Planänderungsbereiches ergeben hat. Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Dagegen wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes als „normales“ Planverfahren durchgeführt. Die Katholische Pfarrgemeinde hat bereits 2017 beantragt, dass als Stellplatzfläche für den Friedhof ausgewiesene Grundstück in der Postgasse als Bauland auszuweisen. Da nunmehr noch weitere Flächen der Pfarrgemeinde in den Änderungsbereich einbezogen werden, wäre eine 50%ige Beteiligung an den Planungskosten angemessen. Vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung hat diese ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Ein dementsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen. Die Gebietsabgrenzung für den zu ändernden bzw. aufzuhebenden Planbereich ist als Anlage beigefügt.
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