Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/035  

 
 
Betreff: Änderung der Betreuungszeiten für die ev.-luth. Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
16.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Schreiben vom 28.02.2020 hat das Kirchenamt Hildesheim die Änderung der Betreuungszeit in der ev.-luth. Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2020 beantragt.

Derzeit werden in der Kindetagesstätte zwei integrative Kindergartengruppen, eine Kindergartenkleingruppe und eine Krippengruppe betrieben. Die Kernbetreuungszeiten aller Gruppen sind von 8.00 bis 13.30 Uhr festgesetzt. Zusätzlich wird eine Sonderöffnung im Frühdienst von 7.30 bis 8.00 Uhr und ein Spätdienst von 13.30 bis 15.00 Uhr angeboten. Hierbei werden jeweils die Kinder der Gruppen zusammengefasst und getrennt nach Krippe und Kindergarten betreut.

 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Zusammenfassung der Kindergartenkinder aus drei Gruppen für den Spätdienst am Nachmittag immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Viele Kinder, vor allem aber nicht ausschließlich die Integrationskinder, haben große Probleme aus der vertrauten Gruppe herausgerissen und von anderen Betreuungskräften betreut zu werden. Die Kindertagesstätte wünscht sich deshalb, eine der Integrationsgruppen in eine feste Ganztagsgruppe umzuwandeln. Das würde bedeuten, dass diese Gruppe dann eine Kernbetreuungszeit von 8.00 bis 15.00 Uhr mit klar zugeordneten Kindern und Betreuungskräften erhalten sollte. Für die anderen Kindergartengruppen soll lediglich noch der Frühdienst sowie ein Spätdienst von 13.30 bis 14.00 Uhr als gemeinsame Sonderöffnungszeit angeboten werden. Bei der Krippe sollen die Betreuungszeiten unverändert bleiben.

Durch diese geplante Änderung würden sich die Betreuungsstunden in der Kindertagesstätte um 2,5 Stunden erhöhen. Außerdem sind gemäß § 5 des Kindertagsstättengesetzes bei Vorhandensein von mindestens vier Gruppen, von denen mindestens eine Gruppe eine Ganztagsgruppe ist, zusätzlich 10 Leitungsstunden zu vergeben. Die Personalmehrkosten würden sich insgesamt je nach Besetzung dieser Stunden zwischen 13.500,00 € und 16.500,00 € pro Jahr belaufen, wovon ca. 55% über die Finanzhilfe des Landes finanziert werden können. Die Mehrkosten für die Gemeinde lägen somit bei ca. 6.750,00 bis 8.250,00 €.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der beantragten Änderung der Betreuungszeiten in der ev.-luth. Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2020 wird zugestimmt.

Eventuelle Mehrkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung übernommen.

Für die Folgejahre sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 6.750 – 8.250

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 6.750 – 8.250

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 6.750 – 8.250

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Durch die Finanzhilfe des Landes werden die Personalmehrkosten zur Hälfte ausgeglichen.