Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ratsfrau Lena Fette hat mit Schreiben vom 11.03.2020 auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Hohenhameln zum 01.04.2020 verzichtet. Der Verzicht ist unwiderruflich. Der Rat hat nach § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, ob die Voraussetzung nach § 52 Abs. 1, Ziff. 1 NKomVG vorliegt (schriftliche Verzichtserklärung).
Der Rat stellt den Sitzverlust fest.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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