Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/029  

 
 
Betreff: Feststellung des Sitzverlustes der Ratsfrau Lena Fette
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:FD 10 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Ratsfrau Lena Fette hat mit Schreiben vom 11.03.2020 auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Hohenhameln zum 01.04.2020 verzichtet.

Der Verzicht ist unwiderruflich.

Der Rat hat nach § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, ob die Voraussetzung nach § 52 Abs. 1, Ziff. 1 NKomVG vorliegt (schriftliche Verzichtserklärung).

 

 

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Der Rat stellt den Sitzverlust fest.

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

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