Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gem § 28 Abs. 2 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) erfolgt der Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen nach einheitlichen Richtlinien über das bei der Vergabe einzuhaltende Verfahren, soweit die Vergabe nicht durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist. Den Richtlinien legt die Kommune die Grundsätze der Vergabe und die den Verfahrensablauf bestimmenden Regelungen zugrunde, die für die in den Anwendungsbereich des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes fallenden Vergaben öffentlicher Aufträge gelten.
Nachdem am 04.04.2020 die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung in Kraft getreten ist, sollten Richtlinien und Wertgrenzen für Vergaben der Gemeinde Hohenhameln gem § 28 KomHKVO festgelegt werden, damit künftige Vergaben rechtssicher durchgeführt werden können. Der beigefügte Entwurf der Vergaberichtlinien wurde in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle des LK Peine erstellt.
Der Gemeinderat beschließt die anliegende gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||