Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/025  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Triftstraße", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3-2 Tabelle TÖB  
10-1 Bebauungsplan  
10-1 PLZ  
10-1 Begründung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

In seiner Sitzung am 12.12.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/085). Diese erfolgte in der Zeit vom 06. 02.2020 bis einschl. 06.03.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 03.02.2020 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung zu entnahmen. Die Planunterlagen befinden sich ebenfalls im Anhang zu dieser Vorlage.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 Tabelle TÖB (335 KB)      
Anlage 2 2 10-1 Bebauungsplan (195 KB)      
Anlage 3 3 10-1 PLZ (227 KB)      
Anlage 4 4 10-1 Begründung (928 KB)