Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/038  

 
 
Betreff: Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:642-20
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
01.06.2016 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum (offen)   
Ortsrat Bierbergen Anhörung
08.06.2016 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
09.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme der Gemeinde Hohenhameln in dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum  
Erläuterungsbericht  
04 03 2016 LP-LEGENDENBLATT  
04 03 2016 LP-250_K35-01  
04 03 2016 LP-250_K35-02  
04 03 2016 LP500_K34-03-01  
04 03 2016LP500_K34-08-01  
04 03 2016 LP250_K34-09-01  
04 03 2016 LP250_K34-10-01  

 

Der Landkreis Peine hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße (K) 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt (OD) Bierbergen eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.05.2016 bis 13.06.2016 bei der Gemeinde Hohenhameln zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der geplante Ausbau ist dem beigefügten Erläuterungsbericht sowie den Planzeichnungen zu entnehmen. Diese sind nur für den innerörtlichen Bereich der Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum beigefügt.

Vorbehaltlich der Empfehlungen aus den jeweiligen Ortsräten sollen in Absprache mit den betreffenden Ortsbürgermeistern die  folgenden Anregungen und Bedenken im Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden:

Bierbergen

  • Verlängerung des Rad-/Gehweges auf der Westseite der OD bis zur Einmündung Hirschberger Straße.
  • Verzicht auf den Gehweg auf der Westseite der OD zwischen Hirschberger Straße und der Einfahrt zum Grundstück Thingstr. 9 und stattdessen Anlage eines Grünstreifens mit abgrenzendem Hochbord.
  • Verzicht auf die Stellplätze auf der Ostseite im Abschnitt zwischen Mittelstraße und Maschstraße. Dafür Vergrößerung der Grünanlage und Pflanzung von drei schmalkronigen Bäumen (die zwei eingezeichneten Bäume wurden zwischenzeitlich gefällt) und Herstellung einer gepflasterten Zuwegung zum Postkasten.
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung in dem Bereich der noch vorhandenen Freileitung entlang der OD.
  • Anlage bzw. Vergrößerung von Grünflächen auf der Ostseite der OD vor dem Grundstück Thingstraße 12 sowie zwischen Maschstraße und Mittelstraße. Der Gehweg sollte dort  nur in einer Breite von 1,50 m hergestellt werden.

Stedum

  • Anlage eines durch einen Hochbord abgegrenzten, 1,50 m breiten Gehweges in Pflasterbauweise an der Westseite der Ahornstraße im Abschnitt zwischen Maistraße und der Zuwegung zum Friedhof.

Weiterhin sind aus Sicht der Verwaltung die in dem beigefügten Entwurf der Stellungnahme angeführten Hinweise zur Bauausführung und Kostenregelung vorzutragen.

 

 


 

Die Gemeinde Hohenhameln trägt in dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen die in der beigefügten Stellungnahme aufgeführten Anregungen und Bedenken vor.

 

 


 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:siehe unten

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die Gemeinde hat die Kosten für die Gehwege, die Grünanlagen innerhalb der OD und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu tragen. Hierfür werden Straßenbaubeiträge von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern erhoben und ggf. Fördermittel beantragt.  

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Gemeinde Hohenhameln in dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum (50 KB)      
Anlage 2 2 Erläuterungsbericht (7095 KB)      
Anlage 3 3 04 03 2016 LP-LEGENDENBLATT (147 KB)      
Anlage 4 4 04 03 2016 LP-250_K35-01 (348 KB)      
Anlage 5 5 04 03 2016 LP-250_K35-02 (381 KB)      
Anlage 6 6 04 03 2016 LP500_K34-03-01 (303 KB)      
Anlage 7 7 04 03 2016LP500_K34-08-01 (378 KB)      
Anlage 8 8 04 03 2016 LP250_K34-09-01 (413 KB)      
Anlage 9 9 04 03 2016 LP250_K34-10-01 (252 KB)