Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Landkreis Peine hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße (K) 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt (OD) Bierbergen eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.05.2016 bis 13.06.2016 bei der Gemeinde Hohenhameln zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der geplante Ausbau ist dem beigefügten Erläuterungsbericht sowie den Planzeichnungen zu entnehmen. Diese sind nur für den innerörtlichen Bereich der Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum beigefügt. Vorbehaltlich der Empfehlungen aus den jeweiligen Ortsräten sollen in Absprache mit den betreffenden Ortsbürgermeistern die folgenden Anregungen und Bedenken im Planfeststellungsverfahren vorgetragen werden: Bierbergen
Stedum
Weiterhin sind aus Sicht der Verwaltung die in dem beigefügten Entwurf der Stellungnahme angeführten Hinweise zur Bauausführung und Kostenregelung vorzutragen.
Die Gemeinde Hohenhameln trägt in dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen die in der beigefügten Stellungnahme aufgeführten Anregungen und Bedenken vor.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Gemeinde hat die Kosten für die Gehwege, die Grünanlagen innerhalb der OD und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu tragen. Hierfür werden Straßenbaubeiträge von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern erhoben und ggf. Fördermittel beantragt.
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