Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/069  

 
 
Betreff: Kindertagesstätten: Verlegung der Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
17.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln ist die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze bislang auf den 15.01. des Jahres festgelegt.

Durch die Neuerungen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 Abs. 1 Satz 2) können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, durch schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist dann vor dem Beginn des entsprechenden Schuljahres bis zum 01.05. gegenüber der Schule abzugeben.

Daraus resultierend sind im Kindergarten diese Plätze für die betroffenen Kinder bis zum genannten Zeitpunkt freizuhalten. Somit ist eine abschließende Platzvergabe mithin erst Mitte/Ende Mai für das neue Kindergarten-/Krippenjahr möglich.

Aus diesem Grund soll die Anmeldefrist vom 15.01. auf den 15.03. verlegt werden.

Seitens der Kindergartenleitungen wurde das Verlegen der Anmeldefrist befürwortet.

 

 


Die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wird vom 15.01. auf den 15.03. des Jahres verlegt (erstmals für das Kindergarten-/Krippenjahr 2020/2021).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: