Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln ist die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze bislang auf den 15.01. des Jahres festgelegt. Durch die Neuerungen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 Abs. 1 Satz 2) können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, durch schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist dann vor dem Beginn des entsprechenden Schuljahres bis zum 01.05. gegenüber der Schule abzugeben. Daraus resultierend sind im Kindergarten diese Plätze für die betroffenen Kinder bis zum genannten Zeitpunkt freizuhalten. Somit ist eine abschließende Platzvergabe mithin erst Mitte/Ende Mai für das neue Kindergarten-/Krippenjahr möglich. Aus diesem Grund soll die Anmeldefrist vom 15.01. auf den 15.03. verlegt werden. Seitens der Kindergartenleitungen wurde das Verlegen der Anmeldefrist befürwortet.
Die Anmeldefrist für Kindergarten- und Krippenplätze im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wird vom 15.01. auf den 15.03. des Jahres verlegt (erstmals für das Kindergarten-/Krippenjahr 2020/2021).
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