Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/036  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2012 - Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Mit Beschlussvorlage Nr. 2016/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG beschließt der Rat daneben über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ der Ansatz überschritten wurde. Der Planansatz von 88.000,00 Euro wurde um insgesamt 46.103,64 Euro überschritten. Von dieser Überschreitung entfallen insbesondere 20.147,23 Euro auf die Erneuerung des 1. Abschnitts der Rathausfenster, deren Ausschreibungsergebnis über dem Haushaltsansatz lag, 13.824,94 Euro auf die neue Schließanlage, deren Anschaffung aus technischen Gründen nicht in der im Haushaltsplan berücksichtigten Periode bis zum 31.12.2011 umgesetzt werden konnte und 11.550,56 Euro auf begleitende Maßnahmen zum Umbau des Bürgerbüros im Eingangsbereich des Rathauses. Die Voraussetzungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Nachtragshaushalts haben nicht vorgelegen, so dass es sich um überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen handelt.  Sämtliche Maßnahmen waren zeitlich und sachlich unabweisbar und als Deckungsmittel stehen Einsparungen bei den Budgets „Bewirtschaftung Fachbereich 1“ in Höhe von 17.561,83 Euro und „zahlungswirksame Personalkosten Fachbereich 1“ in Höhe von 29.374,67 Euro zur Verfügung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 NkomVG vor.

 

 


1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ in Höhe von 46.103,64 Euro.

 

2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: