Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage Nr. 2016/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG beschließt der Rat daneben über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ der Ansatz überschritten wurde. Der Planansatz von 88.000,00 Euro wurde um insgesamt 46.103,64 Euro überschritten. Von dieser Überschreitung entfallen insbesondere 20.147,23 Euro auf die Erneuerung des 1. Abschnitts der Rathausfenster, deren Ausschreibungsergebnis über dem Haushaltsansatz lag, 13.824,94 Euro auf die neue Schließanlage, deren Anschaffung aus technischen Gründen nicht in der im Haushaltsplan berücksichtigten Periode bis zum 31.12.2011 umgesetzt werden konnte und 11.550,56 Euro auf begleitende Maßnahmen zum Umbau des Bürgerbüros im Eingangsbereich des Rathauses. Die Voraussetzungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Nachtragshaushalts haben nicht vorgelegen, so dass es sich um überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen handelt. Sämtliche Maßnahmen waren zeitlich und sachlich unabweisbar und als Deckungsmittel stehen Einsparungen bei den Budgets „Bewirtschaftung Fachbereich 1“ in Höhe von 17.561,83 Euro und „zahlungswirksame Personalkosten Fachbereich 1“ in Höhe von 29.374,67 Euro zur Verfügung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 NkomVG vor.
1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ in Höhe von 46.103,64 Euro.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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