Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/050  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan (LAP) für die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:641-00
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf_190611_LAP_Hohenhameln_3._Stufe  
Anhang_190611_LAP Hohenhameln 3. Stufe_Anmerkungen Offenlegung anonymisiert  

In seiner Sitzung am 28.03.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes (LAP) beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/026). Diese erfolgte in der Zeit vom 29.04.2019 bis einschl. 29.05.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 24.04.2019 unterrichtet und entsprechend beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Außerdem befindet sich in der Anlage der Entwurf des LAP.

 

 

 

 

 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Lärmaktionsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_190611_LAP_Hohenhameln_3._Stufe (3106 KB)      
Anlage 2 2 Anhang_190611_LAP Hohenhameln 3. Stufe_Anmerkungen Offenlegung anonymisiert (355 KB)