Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Anlässlich der Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln am 21. Juni 2018 wurde dem Abschluss der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ zugestimmt. (Beschlussvorlage 2018/035). Dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung Ende April 2018 vorgelegt. Ende August 2018 erfolgte dann die Rückmeldung, dass Änderungen in Sachen Streitigkeiten und Folgen einer Kündigung (§ 7) empfohlen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits alle Vertretungen, bis auf die Stadt Peine, die Zweckvereinbarung beschlossen. Dem MI wurde sodann ein korrigierter Entwurf vorgelegt. Diesem Entwurf hat der MI nunmehr mit Schreiben vom 29. Januar 2019 zugestimmt. Die Änderung des § 7 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Änderung der Zweckvereinbarung „Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze“ wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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