Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Schreiben vom 17.05.2016 hat die Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. einen Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gestellt. Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich seit 2008 mit der Zahlung eines monatlichen Zuschusses an den Betriebskosten der Kinderkrippe.
Der monatliche Zahlbetrag für das Krippenjahr 2015/2016 wurde wie folgt festgelegt:
Mithin erhält die Kinderkrippe Soßmar derzeit einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 4.159,38 €. In diesem Betrag ist auch der Zuschuss für die 3. Betreuungskraft enthalten. Aufgrund des Antrages und des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes würde sich für das Krippenjahr 2016/2017 Folgendes ergeben:
Bei dieser Planung sind Tariferhöhungen für die Erzieherinnen, die Aufstockung der Personalkosten für die Reinigungskraft sowie die Stundenanpassung der 3. Betreuungskraft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der neue monatliche Zuschuss würde ab August 2016 mithin 5.883,60 € betragen. Aufgrund des Bedarfes an Krippenplätzen ist es zukünftig auch erforderlich, die Kinderkrippe "Flohkiste" mit der Zahlung des Betriebskostenzuschusses zu unterstützen, um damit die Fortführung des Betriebes der Einrichtung zu gewährleisten. Allerdings sollte die Höhe des Betriebskostenzuschusses zwischen der Kinderkrippe und der Verwaltung nur anhand des jeweils vorzulegenden Wirtschaftsplanes abgestimmt werden, ohne dass es jährlich einer erneuten Beschlussfassung bedarf. Die politischen Gremien werden dann über die Höhe des aktuellen Zuschusses vor Beginn des Krippenjahres unterrichtet.
1. Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.
2. Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.
3. Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.
4. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr ca. 60.000,00 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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