Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach dem Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Peine von 1996 hat die Gemeinde ein kostendeckendes jährliches Entgelt für die Entwässerung gemeindlicher Erschließungsanlagen (sog. Straßenentwässerungsgebühr) an den WV Peine zu zahlen, welches nach den Regeln des Kommunalabgabenrechts errechnet wird. In einem Grundsatzbeschluss des WV Peine aus dem Jahr 2009 hat dieser dann festgelegt, dass sich die Gemeinde bei Investitionen in die Regenwasserkanalisation entweder in Form eines einmaligen Finanzierungszuschusses in Höhe von 50 % der Baukosten (Mischwasserkanalisation: 33 %) oder an den daraus resultierenden Folgekosten (jährliche Straßenentwässerungskosten) beteiligen muss. Der WV Peine plant aktuell die Erneuerung der Regenwasserkanalisation in einem Teilabschnitt der Schmiedestraße, Ortschaft Equord. Die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen rd. 280.000 €. Bei einer Beteiligung in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von 140.000 € würden sich die jährlichen Gebühren (309.113,71 € in 2015) nicht erhöhen. Im Gegensatz dazu ergäbe sich unter Zugrundelegung des Anteiles der Straßenentwässerung eine dauerhafte zusätzliche Belastung von jährlich 8.400 € bei der zu ermittelnden Straßenentwässerungsgebühr. Aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen wäre zukünftig die Beteiligung in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses vorzuziehen. Da für solche Beteiligungen in diesem Jahr keine Haushaltsmittel veranschlagt sind, wäre mit dem WV Peine ein Zahlungstermin in 2017 zu vereinbaren. Im Fall der einmaligen Zahlung eines Baukostenzuschusses zur Erneuerung von Einrichtungen zur Straßenentwässerung würde es sich grundsätzlich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln handeln. Um die ggf. zukünftig beitragspflichtigen Grundstückseigentümer jedoch nicht schlechter zu stellen als nach der bisherigen Variante, sollte eine Veranlagung zu Beiträgen nur erfolgen, wenn die Gemeinde gleichzeitig einen umlagefähigen Ausbau der betreffenden Straße durchführt. In der Vergangenheit wurde entsprechend verfahren.l
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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