Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Firma Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH (PEG) betreibt auf dem Gelände des Abfallentsorgungszentrums in der Gemarkung Stedum eine Anlage zur Altholzaufbereitung mit einer dazugehörigen Lagerung von gefährlichen Altholzabfällen sowie eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen. Diese Anlage soll um folgende Änderungen ergänzt werden:
Im Zuge der Maßnahmen erhöht sich die Lagerkapazität für gefährliche Abfälle von 1.400 t auf 1.538 t und die Lagerkapazität für nicht gefährliche Abfälle von 7.700 t auf 10.635 t. Für diese geplanten Änderungen wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von der PEG bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig beantragt. Der Vorlage wird der vorgenannte Genehmigungsantrag auszugsweise beigefügt. Das Gewerbeaufsichtsamt hat das Vorhaben gem. § 10 Absatz 3 Bundes-Immissions-schutzgesetz (BimSchG) öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen lagen bis zum 16. Mai 2019 öffentlich aus; Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 17.06.2019) erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, der ggf. am 21.08.2019 im Rathaus der Gemeinde Hohenhameln stattfinden würde. Das Betriebsgelände der PEG befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Die den Antragsunterlagen beigefügte schalltechnische Untersuchung hat zum Ergebnis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes auch unter Berücksichtigung der geplanten Betriebserweiterung eingehalten werden. Die neu geplanten Nutzungen finden nur zur Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) statt. Des Weiteren wurde eine gutachtliche Stellungnahme zu Staubemissionen und –immissionen beigefügt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die entsprechenden Grenzwerte gem. TA Luft nach den geplanten Änderungen unterschritten werden. Außerdem wurde eine brandschutztechnische Stellungnahme für das Genehmigungsverfahren vom TÜV Nord erarbeitet mit dem Ergebnis, dass die den Brandschutz betreffenden Schutzziele unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen des TÜV nicht verletzt werden. Die PEG hat mitgeteilt, dass die offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordnete Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 zwischenzeitlich größtenteils umgesetzt wurden. So wurde u.a. die Löschwasserversorgung verbessert und auch ein Löschwasserrückhaltebecken errichtet. Nach Aussage der PEG ist die Umsetzung der restlichen offenen Punkte insbesondere von der Erteilung der beantragten BImSch-Genehmigung abhängig und soll danach erfolgen.
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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