Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/032  

 
 
Betreff: 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Clauen Anhörung
18.05.2016 
Sitzung des Ortsrates Clauen (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
09.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
FNP-37Änd_Abgrenzung  

Die Mühle in der Ortschaft Clauen, Peiner Landstraße 1A, wurde bereits vor geraumer Zeit zu Wohnzwecken umgebaut. Seit Jahren wird dort eine Familienwohngruppe betrieben, in der bis zu fünf Kinder bis zur Volljährigkeit betreut und versorgt werden. Aktuell leben dort vier Pflegekinder. Die Einrichtung bietet ggf. auch Platz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Obhut genommen werden müssen.

Altersbedingt soll die Leitung der Familienwohngruppe auf die Tochter der jetzigen Betreiberin übergehen. Die dafür u. a. erforderliche baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hat der Landkreis Peine nicht erteilt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Unklar ist, ob es sich bei der Einrichtung noch um eine Familienwohngruppe oder um einen Heimbetrieb handelt.

Zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit hat die künftige Betreiberin beantragt ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen, um den Fortbestand der sozialen Einrichtung sicherzustellen.

In Absprache mit dem Landkreis Peine kommt dafür die Änderung des Flächennutzungsplanes in Betracht. Geplant ist die Darstellung eines Sondergebietes, das die Wohnnutzung, den Betrieb der Sozialen Einrichtung und die Pferdehaltung in diesem Bereich gewährleistet.

Der geänderte Flächennutzungsplan sollte zur Verbesserung der Übersichtlichkeit die gesamte Ortschaft Clauen digitalisiert darstellen.

Die Kosten des Planverfahrens (mit Ausnahme der Kosten für die Digitalisierung) sollten von der Antragstellerin getragen werden.

Die Gebietsabgrenzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. 

 

 


1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 37. Änderung in der Ortschaft Clauen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

3. Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 10.000 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt:511100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 9.100 EUR bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 900 € brutto sind von der Gemeinde Hohenhameln zu tragen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP-37Änd_Abgrenzung (233 KB)