Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück. Im Anschluss an die Lärmkartierung sind nach der EU-Richtlinie LAP zu erstellen, die Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Lärmprobleme enthalten (siehe Vorlage Nr. 2019/005). Das beauftragte Planungsbüro hat den beigefügten Entwurf des LAP zwischenzeitlich erstellt und wird ihn in den Sitzungen des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz sowie der Ortsräte Clauen und Hohenhameln am 25.03.2019 erläutern. Die Aufstellung des LAP sollte nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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