Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/026  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP); Beratung über den Entwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
25.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
25.03.2019 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln (offen)   
Ortsrat Clauen Anhörung
25.03.2019 
Sitzung des Ortsrates Clauen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf_190319_LAP_Hohenhameln_3._Stufe  

Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück.

Im Anschluss an die Lärmkartierung sind nach der EU-Richtlinie LAP zu erstellen, die Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Lärmprobleme enthalten (siehe Vorlage Nr. 2019/005).

Das beauftragte Planungsbüro hat den beigefügten Entwurf des LAP zwischenzeitlich erstellt und wird ihn in den Sitzungen des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz sowie der Ortsräte Clauen und Hohenhameln am 25.03.2019 erläutern.

Die Aufstellung des LAP sollte nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.

 

 


 

  1. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Der Lärmaktionsplan wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_190319_LAP_Hohenhameln_3._Stufe (2880 KB)