Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage Nr. 2019/021 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget UNTERHALTUNG_ FB 1 der Ansatz überschritten wurde und zu einer überplanmäßigen Ausgabe geführt hat. Dem Planansatz von 9.000,00 Euro stehen Aufwendungen von 10.940,16 Euro gegenüber, so dass 1.940,16 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Entstanden ist dieser Bedarf durch unvorhersehbare und unabweisbare Mehrkosten durch eine Reparatur der Rathaustür im Umfang von 2.042,93 Euro. Bei der genannten Überschreitung handelt es sich der Höhe nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit gemäß § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Buchstabe j der Hauptsatzung über die überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entschieden. Der Rat wird hiermit gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 NKomVG darüber informiert.
1. Der Rat nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget UNTERHALTUNG_FB 1 (1.940,16 Euro) zur Kenntnis. 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2015.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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