Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2019 wurde den Ratsmitgliedern am 12.11.2018 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er in der aktuellen Fassung der Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst. Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln sind seit mehreren Jahren unausgeglichen. Infolge dessen wurde bereits mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ein Arbeitskreis Haushaltssicherung ins Leben gerufen, der auch 2018 wieder mehrfach getagt hat. Als wesentliches Ergebnis der Empfehlungen hat der Rat in der Sitzung am 27.09.2018 eine Hebesatzsatzung zur Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B von bisher 400 v.H. bzw. 380 v.H. auf jeweils 570 v.H. ab 01.01.2019 bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln beschlossen. Damit erhöhen sich die Erträge aus den Steuern um voraussichtlich rd. 868.000 Euro und tragen über den Ausgleich der wegfallenden Straßenausbaubeiträge hinaus zur Haushaltssicherung bei. Insgesamt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung nach dem vorliegenden Entwurf gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickeln:
Im Ergebnishaushalt geht der Entwurf von insgesamt nahezu unveränderten Erträgen aus. Bei den einzelnen Positionen werden die Steuern um 368.000 Euro höher als im Vorjahr veranschlagt. Die o.g. Mehrerträge aus der Erhöhung der Grundsteuern relativieren sich durch voraussichtlich um 890.000 Euro niedrigere Gewerbesteuern. Der guten Konjunktur entsprechend werden die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer voraussichtlich um 380.000 Euro steigen, gleichzeitig aber die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich um 655.000 Euro zurück gehen. Die ordentlichen Aufwendungen steigen um 407.200 Euro. Neben den in Tarif- und Preiserhöhungen begründeten Mehraufwendungen im Personal- und Sachleistungsbereich sind dafür insbesondere die Abschreibungen verantwortlich, die wegen der umfangreichen Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 172.300 Euro steigen. Die einkalkulierte Bezuschussung des Landkreises Peine zu den Betriebskosten der Kindergärten führt zu einer Verringerung des Defizits, das danach aber immer noch 1.488.000 Euro beträgt. Insgesamt ergibt der Entwurf des Ergebnishaushalts einen Fehlbedarf von -3.129.400 Euro. Im Finanzhaushalt werden die Investitionen brutto um 4.017.300 Euro hochgefahren; das entspricht nach Abzug der Einzahlungen aus Investitionen einer Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 3.428.200 Euro. Eine Aufzählung der wesentlichen investiven Maßnahmen ergibt sich aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan. Der Endbestand an Zahlungsmitteln wird zum Ende des Haushaltsjahres 2019 voraussichtlich -5.638.000 Euro betragen und in dieser Höhe durch Liquiditätskredite gedeckt werden. Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht und dem Haushaltsplanentwurf verwiesen. Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2022 lässt bis auf weiteres keine bessere Perspektive erwarten. Die Gemeinde wird strukturbedingt voraussichtlich nicht in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen hohe Fehlbeträge haben. Auf die bereits 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte wird es deshalb auch in Zukunft verstärkt ankommen. Der anliegende Haushaltsplan enthält die in der ersten Fassung noch fehlenden Anlagen Haushaltssicherungskonzept und Haushaltssicherungsbericht; die Übersicht über die gebildeten Budgets hat sich geringfügig geändert. Den nicht am Ratsinformationssystem ALLRIS teilnehmenden Ratsmitgliedern werden die Seiten 247-275 gesondert mit der Bitte zur Verfügung gestellt, den vorhandenen Entwurf zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen werden wie bisher in Form einer Änderungsliste zu den jeweiligen Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie das Investitionsprogramm bis 2022 werden erlassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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