Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage Nr. 2018/075 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „Restbudget Produkt 111500“ (Gemeindebus) der Ansatz überschritten wurde. Dem Planansatz von 20.000,00 Euro stehen Aufwendungen bzw. Auszahlungen von 20.295,86 Euro gegenüber, so dass 295,86 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Bei der Überschreitung handelt es sich der Höhe nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit gemäß § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Buchstabe j der Hauptsatzung über die überplanmäßige Aufwendung entschieden. Der Rat wird hiermit gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 NKomVG darüber informiert.
Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2014.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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