Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2018/056).
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Demzufolge konnte von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie der Umweltprüfung abgesehen werden. Der Begünstigte hat den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten inzwischen unterzeichnet Der Planentwurf mit Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||