Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In der Gemeinde Algermissen findet ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren statt. Das durchführende Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim schlägt im Zuge des Verfahrens eine Gemeindegrenzänderung zwischen den Gemeinden Hohenhameln und Algermissen vor. In einem Gebiet liegt die Gemeindegrenze zurzeit im Bereich von Grabenflächen, in einem weiteren Gebiet liegt die Gemeindegrenze zurzeit im Bereich eines Weges. Eine sinnvolle Neuordnung der Gemeindegrenzen führt dazu, dass die Gemeinde Hohenhameln eine Abgangsfläche von 0,0824 ha zu verzeichnen hat. Der Sachverhalt wird in den beigefügten Karten dargestellt. Eine Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften ist Voraussetzung für die Durchführung. Da die Grenzänderung strukturell empfehlenswert ist und die Gemeinde Hohenhameln im Flurbereinigungsverfahren Harber einen Flächenzuwachs von 734 m² von der Gemeinde Algermissen erfahren hat, sollten keine Bedenken gegen das Verfahren bestehen.
Die Gemeinde Hohenhameln stimmt dem Entwurf zur Gemeindegrenzänderung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in der vereinfachten Flurbereinigung Algermissen unter der Bedingung zu, dass ihr keine Kosten entstehen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 0,00 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung? Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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