Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden (auch als Stellvertreter), mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. -ortsbrandmeistern ernannt werden können. Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Clauen hat anlässlich seiner Sitzung am 28. Mai 2018 beschlossen, für den Brandmeister Dietmar Eckert die Ernennung zum Ehrenortsbrandmeister zu beantragen. Der Antrag ist hier am 24. Juli 2018 eingegangen und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Feuerwehrkamerad Dietmar Eckert war vom 22. März 2002 bis zum 10. März 2005 stellvertretender Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen, bevor er am 11. März 2005 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde. Dieses Amt hatte er bis zum 31. März 2015 inne, bevor er aus gesundheitlichen Gründen ausschied. Mithin hat der Feuerwehrkamerad Eckert insgesamt 13 Jahre das Amt des stellvertretenden und des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Clauen bekleidet. Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Clauen am 02. Februar 2019 erfolgen.
Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Clauen, Dietmar Eckert, wird mit Wirkung vom 02. Februar 2019 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||