Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 94 Abs. 3 NKomVG kann der Ortsrat in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge unterbreiten, Anregungen geben und Bedenken äußern. Diese Initiativrechte gelten vorbehaltlos. Die Gremien können damit jede die Ortschaft betreffende Angelegenheit aufgreifen und diese jederzeit an das zuständige Gemeindeorgan herantragen. Der Ortsrat Mehrum hat in der Sitzung am 05.06.2018 auf Vorschlag der SPD-Fraktion im Ortsrat Mehrum einstimmig beschlossen, den in der Anlage beigefügten Antrag im Rat einzubringen.
Nach Beratung.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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