Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Für die Schöffen- und Hilfsschöffenwahlperiode 2019 bis 2023 sind in diesem Jahr die Schöffenwahlen durchzuführen. Für den Amtsgerichtsbezirk Peine müssen insgesamt 37 Schöffen und Hilfsschöffen gewählt werden. Damit sind mindestens 74 Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Auf die Gemeinde Hohenhameln entfallen davon 7 Personen. Seit Januar 2018 wurden im Hohenhamelner Kurier sowie durch Aushang mehrere Aufrufe veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher informiert und die Ortsräte nach § 94 Absatz 1 NKomVG angehört. Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich danach teilweise schriftlich, telefonisch oder persönlich im Rathaus gemeldet. Die schriftlichen Einverständniserklärungen liegen vor. Die Bewerber/-innen für das Amt eines(r) Schöffen/Schöffin bzw. eines(r) Hilfsschöffen/Hilfsschöffin sind in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Peine vorzulegen. Das Amtsgericht Peine wählt aus den auf der Vorschlagsliste aufgeführten Bewerber/-innen die auf die Gemeinde Hohenhameln entfallenen 7 Personen aus.
Die Vorschlagsliste der Bewerber/-innen für das Amt eines(r) Schöffen/Schöffin bzw. Hilfsschöffen/Hilfsschöffin laut Anlage wird dem Amtsgericht Peine vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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