Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ratsfrau Vera Braatz hat mit Schreiben vom 17.12.2017 auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Hohenhameln zum 31.12.2017 verzichtet. Gemäß §§ 44 Abs.1 und 38 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz und nach dem Beschluss des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Hohenhameln über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindewahl vom 14.09.2016 ist der dadurch freigewordene Sitz im Rat der Gemeinde Hohenhameln auf Heinz Heuer, Equorder Weg 1 A, Mehrum übergegangen. Heinz Heuer hat das Mandat eines Ratsherrn im Rat der Gemeinde Hohenhameln am 08.01.2018 angenommen
Bürgermeister Erwig hat Ratsherrn Heuer gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch Handschlag zu verpflichten, seine Aufgaben als Ratsherr nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ferner ist er vom Bürgermeister mit Bezug auf § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Eine Pflichtenbelehrung ist von Ratsherrn Heuer zu unterschreiben.
Es wird empfohlen, so zu verfahren.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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