Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 10.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Alter Gutsweg“, Ortschaft Mehrum, beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 04.01. bis 04.02.2016 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 21.12.2015 unterrichtet. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Beschlussvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
2. Der Rat beschließt die Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Alter Gutsweg“ gem. §§ 10 und 58 NKomVG in Verbindung mit § 34 Abs. 4 und 5 BauGB.
3. Der Rat beschließt die Begründung zur Satzung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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