Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 in der Ortsdurchfahrt Bierbergen ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Nach Aussage des LK Peine, FD Straßen, soll mit dem Ausbau bis Mitte des Jahres begonnen werden. Dabei soll die Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der K 35 als Gemeinschaftsmaßnahme ausgebaut werden. Hierüber ist eine Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und der Gemeinde Hohenhameln abzuschließen. Die Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf zu entnehmen.
Die Kosten der Gemeinde betragen voraussichtlich ca. 146.000 € zzgl. 10 % Verwaltungskosten für den LK Peine. Da es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme handelt, ist diese nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Auf den nach Abzug der Anliegerbeiträge verbleibenden Betrag kann voraussichtlich eine Zuwendung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) von 60 % erwartet werden. Der entsprechende Antrag für die Gesamtmaßnahme wird durch den LK Peine gestellt. Da es sich bei der Thingstraße um eine öffentliche Einrichtung handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, beträgt der auf die Gemeinde entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand 45 % für die Gehwege, Borde und Grünanlagen.
Im Zuge der Baumaßnahme soll auch die teilweise noch in Freileitung vorhandene Straßenbeleuchtung in der Thingstraße erneuert werden. Der Auftrag hierfür wird an die Avacon AG erteilt, da diese gleichzeitig ihre Stromleitung erdverkabeln wird und somit die Kosten für die Demontage und die Entsorgung der alten Masten sowie die Erdarbeiten übernimmt. Für die Gemeinde verbleibt danach ein Kostenanteil von rd. 17.000 €. Auch diese Kosten sind nach der Straßenbaubeitragssatzung auf Gemeinde und Grundstückseigentümer (Verhältnis 60 %/ 40 %) umzulegen.
Da die Maßnahmen nur Teileinrichtungen der „Thingstraße“ betreffen, ist ein Beschluss über die Aufwandsspaltung zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 50.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Straßenbaubeiträge ca. 90.000 € Zuwendung GVFG ca. 39.000 €
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