Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hatte am 04. März 1976 beschlossen, dem damaligen Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 DM pro Monat zu zahlen, mithin jährlich 240 DM. Durch die Änderung/Umrechnung in € ergab sich eine jährliche Aufwandsentschädigung von 122,71 €. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Schiedspersonen der Gemeinde Hohenhameln ist im Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) nicht geregelt. Es handelt sich somit um eine freiwillige Leistung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson zu bereinigen und gleichzeitig auf 180 € pro Jahr zu erhöhen. Die stellv. Schiedsperson erhält auch weiterhin keine Aufwandsentschädigung.
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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