Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/077  

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hatte am 04. März 1976 beschlossen, dem damaligen Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 DM pro Monat zu zahlen, mithin jährlich 240 DM.

Durch die Änderung/Umrechnung in € ergab sich eine jährliche Aufwandsentschädigung von 122,71 €.

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Schiedspersonen der Gemeinde Hohenhameln ist im Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) nicht geregelt. Es handelt sich somit um eine freiwillige Leistung.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson zu bereinigen und gleichzeitig auf 180 € pro Jahr zu erhöhen. Die stellv. Schiedsperson erhält auch weiterhin keine Aufwandsentschädigung.

 


Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:………..bei Produkt:
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 57,29 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:: 57,29 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 57,29 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanzielleAuswirkungen: