Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auf Grund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit zum Obergeschoss des Rathauses beabsichtigt die Gemeinde Hohenhameln den Neubau einer Aufzugsanlage. Für die Maßnahme ist die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich. Aus diesem Grund hat ein Ortstermin mit der Baugenehmigungsbehörde LK Peine stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass der erste Rettungsweg nicht ordnungsgemäß vorhanden und kurzfristig herzustellen ist. Hierzu wurden verschiedene Varianten geprüft, wobei sich die Zuwegung über das Untergeschoss (Nebeneingang „Hohe Straße“) als zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante herausgestellt hat. Daher sollte auch die Aufzugsanlage über alle drei Geschosse zugänglich sein. Um den ersten Rettungsweg zu realisieren, müssen mehrere Brandschutztüren eingebaut und weitere Umbauarbeiten im Rathaus durchgeführt werden (siehe Anlage). Das Architekturbüro Aselmeier, das unter anderem die Dachsanierung des Rathauses geplant und bereits mehrere Baumaßnahmen für die Gemeinde Hohenhameln begleitet hat, sollte mit der Planung und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2018 bereit zu stellen.
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