Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden, mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. –ortsbrandmeistern ernannt werden können. Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Harber hat mit Schreiben vom 01. November 2017 beantragt, den ehemaligen Ortsbrandmeister der Ortschaft Harber, Ernst-Friedrich Ebeling, zum Ehrenortsbrandmeister der Ortschaft Harber zu ernennen. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Feuerwehrkamerad Ernst-Friedrich Ebeling war vom 21. Februar 1980 bis zum 19. Mai 1980 stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortschaft Harber, bevor er am 20. Mai 1980 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde. Dieses Amt hatte er bis zum 19. Mai 2010 inne, mithin 30 Jahre. Darüber hinaus bekleidete er das Amt des stellv. Gemeindebrandmeisters in der Zeit vom 01. Juli 2001 bis 03. November 2016. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem beigefügten Antrag. Der Feuerwehrkamerad Ernst-Friedrich Ebeling ist im Januar 2017 aufgrund der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausgeschieden.. Die Verleihung soll anlässlich einer Feierstunde zum Jahrestag der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Harber am 19. Februar 2018 erfolgen.
Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Harber, Ernst-Friedrich Ebeling, wird mit Wirkung vom 19. Februar 2018 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Harber ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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