Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/071  

 
 
Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-101
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
29.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsabgrenzung 41FNP  
Gebietsabgrenzung GE Ost  

Die Verhandlungen zur Veräußerung der letzten Grundstücke im Gewerbegebiet „Pfingstanger“ stehen kurz vor dem Abschluss, so dass in der Ortschaft Hohenhameln keine Gewerbegrundstücke mehr verfügbar sind.

Zwischenzeitlich wurden mit den Eigentümern der östlich angrenzenden Fläche mehrere Gespräche über den Grunderwerb geführt. Eine stadtplanerisch sinnvolle Erweiterung des Gewerbegebietes in östliche Richtung sollte nunmehr möglich sein.

Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan für die Ortschaft Hohenhameln als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, müsste eine Änderung durchgeführt werden. Außerdem ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die entsprechenden Gebietsabgrenzungen sind in der Anlage beigefügt.      

 

 


 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 41. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
  2. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Gewerbegebiet Ost“ aufgestellt.
  3. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr:  0 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 50.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Gebietsabgrenzung 41FNP (183 KB)      
Anlage 1 2 Gebietsabgrenzung GE Ost (278 KB)