Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/066  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Harzblick II", Ortschaft Clauen;
a) Eingeschränkte Beteiligung nach Änderung des Planentwurfes
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-44 II
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
25.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3-2 4-2 Tabelle  
10-1 B-Plan A3 sw  
10-1 PLZ Seite 1 sw  
10-1 PLZ Seite 2 sw  
10-1 TF Seite 1  
10-1 TF Seite 2  
10-1 Entwurf A3 sw  
10-1 Begründung  

In seiner Sitzung am 15.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/052-01). Diese erfolgte in der Zeit vom 14.07. bis 14.08.2017 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 10.07.2017 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreise Peine soll teilweise gefolgt werden. Dadurch ergibt sich eine Änderung/Ergänzung der textlichen Festsetzungen (siehe Nrn. 5e und 8) zum Bebauungsplan.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB). In diesem Fall wurden die betroffenen Eigentümer beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.

 

 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen,  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 4-2 Tabelle (206 KB)      
Anlage 2 2 10-1 B-Plan A3 sw (269 KB)      
Anlage 3 3 10-1 PLZ Seite 1 sw (142 KB)      
Anlage 4 4 10-1 PLZ Seite 2 sw (145 KB)      
Anlage 5 5 10-1 TF Seite 1 (141 KB)      
Anlage 6 6 10-1 TF Seite 2 (138 KB)      
Anlage 7 7 10-1 Entwurf A3 sw (834 KB)      
Anlage 8 8 10-1 Begründung (553 KB)