Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 15.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2017/052-01). Diese erfolgte in der Zeit vom 14.07. bis 14.08.2017 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 10.07.2017 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreise Peine soll teilweise gefolgt werden. Dadurch ergibt sich eine Änderung/Ergänzung der textlichen Festsetzungen (siehe Nrn. 5e und 8) zum Bebauungsplan. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB). In diesem Fall wurden die betroffenen Eigentümer beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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