Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schanze“, Ortschaft Soßmar, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2017/024). Der städtebauliche Vertrag mit dem Begünstigten zur Übernahme der Planungskosten wurde zwischenzeitlich geschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 19.07.2017 von der Planaufstellung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 11.05.2017 stattgefunden. Es wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen. Der Planentwurf und die Begründung sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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